Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 171 (weggefallen)
Stand: 05.04.2020
Für § 171 SGB V liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 171 SGB V →
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Nach Gewicht
- LAG Baden-Württemberg, 18.05.2012 – 7 Sa 13/12Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- BAG, 21.11.2013 – 2 AZR 474/12Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft GesetzesZitiert von 39
- BAG, 21.11.2013 – 2 AZR 495/12Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft GesetzesZitiert von 4
- BSG, 24.01.2003 – B 12 KR 19/01 RGesetzliche Krankenversicherung: Rechtmäßigkeit der Bescheide über den RSA-Jahresausgleich für 1997 und der Korrektur für die Vorjahre KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- OVG NRW, 08.06.2015 – 12 A 2387/13
- VG Frankfurt am Main, 25.06.2014 – 2 K 2869/12.FZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 18.09.2013 – 16 K 3174/13
- VG Neustadt an der Weinstraße, 16.01.2013 – 1 K 409/12.NWZitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 171 SGB V zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.12.2008 Ausfertigung
§ 171 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2008 (BGBl. I 2426)
BGBl. 2008 I S. 2426
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26.03.2007 Ausfertigung
§ 171 neu gefasst und umnummeriert und geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I 378 iVm Bek)
BGBl. 2007 I S. 378
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.